Mord vorm Soda-Club: SEK verhaftet zwei Hells Angels – „Perser“ verplaudert sich

Mord vorm Soda-Club: SEK verhaftet zwei Hells Angels – „Perser“ verplaudert sich

Reinickendorf – Die Berliner Polizei hat am Dienstagmorgen zwei Verdächtige im Mordfall des erschossenen Türstehers aus dem „Soda-Club“ in der Kulturbrauerei festgenommen. Die Tatverdächtigen sollen ersten Angaben zufolge der Rockergruppe Hells Angels zugehören. Mögliche Hinweise kamen vom „Perser“

Der Zugriff erfolgte gegen 5.30 Uhr. Beamte des SEK stürmten eine Wohnung in der Meteorstraße in Reinickendorf. Dort sollen zwei Tatverdächtige im Alter von 28 und 29 Jahren festgenommen worden sein. Beide stammen aus dem Umfeld der Hells Angels.

Den Männern wird vorgeworfen, an dem Mord an dem Türsteher Sebastian K. beteiligt gewesen zu sein. Einer der beiden Täter soll den Türsteher mit zwei Kugeln erschossen haben. Als Motiv wurde vermutet, dass die Rocker von den Türstehern abgewiesen wurden und deshalb den Club nicht betreten durften. Bei der Festnahme und anschließenden Hausdurchsuchung konnte die Tatwaffe jedoch nicht gefunden werden.

Dem zweiten Festgenommen wirft die Staatanwaltschaft vor, einen Mordversuch im Dezember 2013 unternommen zu haben. Dabei wurde ein Mitglied der rivalisierenden Rockergruppe Bandidos niedergestochen. Dieser überlebte die Attacke jedoch schwer verletzt.

Gegen 12.00 Uhr soll sich ein weiterer Tatverdächtiger der Polizei gestellt haben. Derzeitig ist noch nicht bekannt, welche Rolle er bei den genannten Straftaten spielt.

Auf die Spur brachten die Ermittler die Angaben des „Persers“. Hinter dem Spitznamen verbirgt sich Biker Kassra Z. Er ist seit längerer Zeit Mitglied der Hells Angels und Vertrauter von Kadir P, dem ehemaligen Chef der Hells Angels in Berlin. Er plauderte gegenüber der Polizei Details aus, die so nur Eingeweihte der Tat wissen konnten. Ob der „Perser“ seine Angaben aus Unvorsichtigkeit oder strategischen Kalkül gemacht hat, ist nicht bekannt. Die Aussage soll jedoch dem inhaftierten Ismail S. dazu verholfen haben, die Untersuchungshaft verlassen zu dürfen.

Foto: Archivbild