East-Side-Gallery: Schadensersatzforderung eines Künstlers abgewiesen
Ein Künstler versuchte gegen das Land Berlin gerichtlich eine Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens 25.000,- EUR wegen Zerstörung seines Werkes an der East-Side-Gallery durchzusetzen. Dies scheiterte am Dienstag vor dem Landgericht Berlin. Das Gericht hat die Klage abgewiesen.
Demnach hatte der Künstler beanstandet, dass eine Sanierungsfirma im Auftrag des Landes Berlin sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ absichtlich vernichtet hat. Somit sei auch sein Urheberpersönlichkeitsrecht daran verletzt: Das „geistige Band“ zwischen ihm und seinem Mauerbild sei „irreversibel zerschnitten“ worden. Dem konnte das Landgericht jedoch nicht so recht folgen.