Ehemaliger Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf wegen Untreue in 175 Fällen verurteilt
Am Montag hat die 15. Strafkammer des Landgerichts Berlin den 43jährigen ehemaligen Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf wegen Untreue in 175 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Laut Landgericht hatte der Angeklagte im Rahmen seiner Tätigkeit als Leiter des Ordnungsamtes im Zeitraum von April 2006 bis Juli 2010 Bareinnahmen in einer Höhe von über 250.000 € nicht auf das Bankkonto der Bezirkskasse eingezahlt. Stattdessen verwendetet er das Geld für private Zwecke. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass dem Angeklagten die Begehung der Taten sehr leicht gemacht worden sei. Denn wirksame Kontrollmechanismen auf Seiten des Bezirksamtes soll es nicht gegeben haben. Der 43-Jährige legte ein Geständnis ab und bekannte sich der Taten in vollem Umfang. Auch dies wurde strafmildernd berücksichtigt.
Gegen den Angeklagten sprach, dass er bei der Tat planvoll vorgegangen sei. Auch die relativ hohe Schadenshöhe sprach gegen den Mann. Besonders sauer stieß dem Gericht auf, dass der Angeklagte sich in Doku-Soaps im deutschen Privatfernsehen als engagierter Ordnungshüter ausgab, sich aber gleichzeitig auf Kosten der Steuerzahler bereicherte.
Das Urteil kann noch innerhalb einer Woche ab der Urteilsverkündung mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angegriffen werden.