Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern wird künftig reguliert
Die Länder haben am Freitag zwar in ihrer Plenarsitzung Kritik an der europäischen Vorgabe geübt, die Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu regeln, beschlossen wurde die Vorgabe trotzdem.
Letztlich fügt sich Deutschland damit den Vorschriften nach europäischen Recht. Während die Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer in einer eigenen Verordnung festgelegt sind, enthält die Europäische Richtlinie zur Regelung der Arbeitszeit von Fahrpersonal Vorschriften über die sonstigen Arbeitszeiten von Personen, die Fahrtätigkeiten ausüben. Diese Richtlinie sieht vor, dass auch selbständige Kraftfahrer in ihren Geltungsbereich einzubeziehen sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung dieser Regelung in deutsches Recht, auch wenn die Bundesregierung selbst ausdrücklich darauf hinweist, dass auch sie die Einbeziehung der Selbständigen nicht für geboten hält. Zum Entwurf eines Gesetzes >>