Bundesrat stimmt Kreislaufwirtschaftsgesetz zu
Nun hat der Bundesrat dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz doch zugestimmt. Vorher musste der Vermittlungsausschuss jedoch am vergangenen Mittwoch eine Kompromisslösung erarbeiten.
Demnach soll das Gesetz die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen und das deutsche Abfallrecht weiterentwickeln. Die Länder sahen in dem bisherigen Beschluss des Bundestages eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger durch eine befürchtete “Rosinenpickerei” der gewerblichen Abfallsammlungen. Der neue Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Städte und Gemeinden private Konkurrenz zulassen müssen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung “wesentlich leistungsfähiger” ist. Bisher genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung.
Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.