Keine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER

In der Landesplanungskonferenz Berlin/Brandenburg und der Gesellschafterversammlung der Flughafengesellschaft herrscht nun Einigkeit darüber, dass es keine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER geben wird.

Beide Landesregierungen sind sich darüber einig, dass es im Rahmen von Raumordnung und Landesplanung keinen rechtlichen Ansatz für eine weitere Ausweitung des Nachtflugverbots gibt. Damit wurde der Antrag des Landes Brandenburg abgelehnt, der eine Ausweitung des Nachtflugverbotes vorsah.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, erklärt dazu: „Es bleibt damit bei der Verabredung, die Berlin, Brandenburg und der Bund im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses getroffen haben. Es wird beim neuen Flughafen BER ein striktes Nachflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr geben und zusätzlich enge Begrenzungen für wenige Flüge in den Tagesrandzeiten. Diese Regelung ist von allen drei Gesellschaftern gemeinsam getroffen worden und es ist richtig, sie beizubehalten. Deshalb haben Berlin und der Bund in der Gesellschafterversammlung die Anträge des Landes Brandenburg abgelehnt, mit denen dieser Konsens aufgekündigt werden sollte. Damit ist sichergestellt, dass der Flughafen BER sich weiter entwickeln kann, ohne unzumutbare Wettbewerbsnachteile in Kauf nehmen zu müssen.“