Klage gegen Südbahn-Ostbetrieb abgewiesen

Klage gegen Südbahn-Ostbetrieb abgewiesen

Berlin – Am Mittwoch hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Südbahn-Ostbetrieb rechtmäßig ist. Somit können Ab- und Überflüge an und über Wildau und Königs Wusterhausenund wie geplant stattfinden.

Das Gericht entschied am Mittwoch, dass das für den Flugverkehr auf dem Flughafen Berlin Brandenburg festgesetzte Abflugverfahren GORIG 1 B rechtmäßig ist. Das für den Südbahn-Ostbetrieb vorgesehene Abflugverfahren entlang der Bundesautobahn A10 führt zwischen den Stadtzentren von Wildau und Königs Wusterhausen hindurch. Dagegen hatten die Städte geklagt. Die Klage wurde nun abgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts hält sich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit der Festsetzung des angegriffenen Abflugverfahrens im Rahmen seines Gestaltungsspielraums. Das Bundesaufsichtsamt hat die von den Klägern vorgeschlagene Alternativroute, die entlang der Bundesautobahn A 13 über die Rieselfelder nach Süden führt und erst südlich von Bestensee nach Osten abbiegt, zu Recht nicht für vorzugswürdig gehalten.

Das Gericht bestätigte auch, dass die Festsetzung Route auch unter Lärmgesichtspunkten nicht zu beanstanden ist und die Kläger nicht von unzumutbarem Lärm betroffen sind. Außerdem zwingen die die Verbesserungen im Bereich des Lärmschutzes das Bundesaufsichtsamt nicht dazu, ein in der Abwicklung komplexeres Flugverfahren festzulegen.

Das Gericht unterstrich auch, dass die Festlegung des angegriffenen Flugverfahrens nicht im Widerspruch zu der planungsrechtlichen Grundlage steht: “Die Festsetzung verstößt weder gegen Planungsziele des Planfeststellungsbeschlusses noch verläuft das Abflugverfahren durch schutzwürdige Gebiete, die nach dem planerischen Konzept der Planfeststellungsbehörde von einem Überflug ausgenommen werden sollten. Etwaige Mängel der im Planfeststellungsverfahren durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung können im Flugroutenfestsetzungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.”

Es wurde keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Empfehlen Sie diesen Artikel

Ähnliche Beiträge

Wenn Sie dieses Thema interessiert, gefallen Ihnen eventuell auch diese Artikel.


Kommentare zum Artikel

Es gibt zurzeit 1 Kommentar/e zu dem Beitrag.

  1. Am 16.Aug 2014 schrieb Brandice:

    If I were a Teenage Mutant Ninja Turtle, now I’d say “Knagbuowa, dude!”

Kommentar schreiben

Kommentieren Sie den Artikel! Bitte füllen Sie alle Felder aus!

Avatar