Kosten von Feuerwehreinsätzen sollen jetzt minutengenau abgerechnet werden
Wenn es brennt kommt die Feuerwehr. Und das ist keineswegs immer kostenlos. Kostenverzeichnis K regelt sehr genau, wann, welche Kosten für wen anfallen. Die Abrechnung soll künftig noch viel präziser werden.
Die als kostenersatzpflichtig eingestuften Feuerwehreinsätze werden in Berlin künftig minutengenau abgerechnet. Der Senat hat dazu auf Vorlage des Senators für Inneres, Frank Henkel, eine Änderung der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung beschlossen. Mit der Änderungsverordnung wird das Kostenverzeichnis K überarbeitet und neu gestaltet.
Kostenverzeichnis K?
Was ist eigentlich das Kostenverzeichnis K? Dieses Verzeichnis regelt die Gebührenhöhe für kostenersatzpflichtige Inanspruchnahmen der Berliner Feuerwehr. Dazu zählen etwa Fehlalarmierungen durch Brandmeldeanlagen, Gefahrenabwehreinsätze nach Verkehrsunfällen (z. B. ausgelaufenes Öl, Beseitigung des Unfallfahrzeugs) sowie Gefahrenabwehreinsätze bei Wasserschäden, bei Tieren in Notlagen sowie bei der Beseitigung von Verkehrshindernissen.
Früher wurde die Inanspruchnahme nach Art des Einsatzes und nach Gebührensätzen von Einsatzdauern bis zu einer Stunde und länger als eine Stunde abgerechnet. Künftig erfolgt die Abrechnung nach eingesetzten Fahrzeugen und nach Gebührensätzen von Einsatzzeiten nach angefangenen Minuten. Durch die minutengenaue Abrechnung sollen Gebührenschuldner und Versicherungsunternehmen, z.B. Kfz-Haftpflichtversicherer,
finanziell entlastet werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte das Gebührenverzeichnis K der Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung für nichtig erklärt, weil die im Rahmen der genannten Tarifziffern verlangten Gebühren der Höhe nach gegen das Gebot der Leistungsproportionalität verstießen. Für eine Pauschalisierung nach Stundensätzen sah das OVG keinen sachlichen Grund.
Die Änderung tritt nun rückwirkend zum 10. Februar 2011 in Kraft. Seit diesem Datum wurden keine Abrechnungen nach dem Kostenverzeichnis K vorgenommen. Leistungsempfänger, die Leistungen der Feuerwehr nach dem 10. Februar 2011 in Anspruch genommen haben, erhielten Zwischennachrichten mit Verweis auf die in Überarbeitung befindliche Gebührenordnung. Diese Fälle können nunmehr nach dem neuen Recht abgehandelt werden.
Beispielrechnung:
Die Feuerwehr beseitigt auf Anweisung der Polizei einen Bauschuttcontainer von der Fahrbahn (Verkehrshindernis). Einsatzdauer: 29 Minuten
Gebühr nach altem Recht:
• Einsatz von einem Fahrzeug einschließlich Personal – je Einsatzdauer bis zu einer Stunde = 362,50 €
Gebühr nach neuem Recht:
• Kosten der Einsatzleitstelle der Berliner Feuerwehr – je Fahrzeugalarmierung = 14,17 €
• Kosten je Gebührenfestsetzungs- und -abrechnungsvorgang = 11,27 €
• Löschfahrzeug (Sammelbegriff) – je angefangene Minute – 4,70 € X 29 Minuten = 136,30 €
• Personal des technischen Einsatzdienstes – je Person und angefangene Minute 0,71 € X 29 Minuten X 6 Personen = 123,54 €
• Summe: 285,28 €