Nachtwölfe: Verwaltungsgericht Berlin hebt Einreiseverweigerung auf

Nachtwölfe: Verwaltungsgericht Berlin hebt Einreiseverweigerung auf

Berlin – Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren die gegenüber Mitgliedern der russischen “Nachtwölfe” ausgesprochene Einreiseverweigerung nach Deutschland aufgehoben.

Die russischen Biker wollten am 9. Mai 2015 in Berlin an einem Motorradkorso aus Anlass des 70. Jahrestages des Sieges der Roten Armee über Deutschland teilnehmen. Laut Gericht handelt es sich um russische Staatsangehörige, die im Besitz gültiger Schengen-Visa sind, welche von Italien ausgestellt wurden. Trotzdem verweigerte die Bundespolizei ihnen am 30. April 2015 am Flughafen Berlin-Schönefeld die Einreise nach Deutschland. Daraufhin reisten sie zurück. Sie reichten Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Nun entschied das Verwaltungsgericht, dass die Bundesrepublik Deutschland die Einreise zu dem genannten Zweck zu gestatten hat. Laut Gericht seien die von der Bundespolizei geltend gemachten Verweigerungsgründe nicht tragfähig. Demnach könne nach dem Schengener Grenzkodex Inhabern gültiger Schengen-Visa die Einreise verweigert werden, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen. Dafür sahen die Richter in diesem Fall jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte. Weiter heißt es der Urteilsbegründung: “Die Annahme, die Einreise der Antragsteller belaste die diplomatischen Beziehungen zu Polen, welches der Gedenkveranstaltung am 9. Mai 2015 kritisch gegenüberstehe, sei nicht hinreichend konkretisiert. Das gelte umso mehr, als die Antragsgegnerin selbst gegen die Gedenkveranstaltung nicht vorgehen wolle, sie die Veranstaltung also entweder nicht als Belastung des deutsch-polnischen Verhältnisses bewerte oder sie eine solche Belastung hinzunehmen bereit sei.”

Beschwerden gegen diese Beschlüsse können beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.