Richtergesetz – Dienstrecht in Berlin und Brandenburg soll vereinheitlicht werden

Der Senat hat heute den Entwurf für ein neues Richtergesetz beschlossen. Er folgte damit einer Vorlage von Justizsenatorin Gisela von der Aue. Damit wird die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Justiz weiter verstärkt. Nachdem beide Länder gemeinsame Obergerichte eingerichtet haben, soll nun für die Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Berlin und Brandenburg ein weitgehend einheitliches Dienstrecht gelten.

Die Neuregelung des Berliner Richtergesetzes betrifft unter anderem die Wahl der Richter und deren Beförderung. Die entsprechende Entscheidung trifft in Berlin nach wie vor der Richterwahlausschuss. Geändert werden soll seine Zusammensetzung entsprechend den Brandenburger Regelungen. Dem Ausschuss sollen künftig acht Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses angehören sowie zwei Richter, ein Rechtsanwalt und ein Staatsanwalt als ständige Mitglieder. Hinzu kommt ein nichtständiges Mitglied aus der jeweils betroffenen Gerichtsbarkeit. Bisher ist die Mitgliedschaft der Abgeordneten nicht zwingend vorgeschrieben. Das Abgeordnetenhaus kann stattdessen auch sachkundige Bürger in den Richterwahlausschuss wählen.

Das Dienstgericht für Disziplinarsachen soll nicht mehr beim Landgericht angesiedelt bleiben, sondern beim Verwaltungsgericht, da das Dienstrecht stark von verwaltungsrechtlichen Grundsätzen geprägt ist. Neu ist auch, dass künftig einer der ehrenamtlichen Richter des Dienstgerichts ein Rechtsanwalt sein muss. Damit sollen auch weitere Beteiligte eines Gerichtsverfahrens eine eigene „Stimme“ erhalten bei der Entscheidung, ob ein Richter seine Dienstpflichten verletzt hat.

Geändert werden soll auch das Personalvertretungsrecht: Es gibt künftig für beide Länder einen gemeinsamen Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat als oberstes Gremium der Personalvertretung. Neu ist auch, dass die Staatsanwälte hinsichtlich ihrer Mitbestimmungsrechte in das Richtergesetz einbezogen werden.
In Berlin arbeiten derzeit rund 1.300 Richter und rund 350 Staatsanwälte.

Weiterhin hat der Senat heute der Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg zugestimmt. Sie schafft die formellen Voraussetzungen für ein einheitliches Richterrecht in beiden Länder. Der Senat legt den Entwurf des Staatsvertrages zunächst dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vor. Die im Wesentlichen gleichlautenden Gesetzesentwürfe werden dann von beiden Kabinetten nach der für den Februar 2011 beabsichtigten Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages den Parlamenten zugeleitet.

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