Senat empfiehlt Parlament Ablehnung des Volksbegehren “Nachtflugverbot”

Senat empfiehlt Parlament Ablehnung des Volksbegehren “Nachtflugverbot”

In seiner Sitzung am Dienstag hat der Senat sich auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer mit dem Antrag auf das Volksbegehren gegen Nachtflüge befasst, welches auf eine Änderung des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg gerichtet ist.

Das Volksbegehrens will ein Verbot planmäßiger Nachtflüge am Flughafen Berlin Brandenburg (BER Willy Brandt) erreichen. Der Senat wird den Antrag zum Volksbegehren mit der Empfehlung der Ablehnung an das Berliner Abgeordnetenhaus weiterleiten.

Der Verein GRÜNE LIGA Berlin e. V. hatte die Durchführung eines Volksbegehrens beantragt und dafür die notwendigen Stimmen (27.850 gültige Unterschriften) gesammelt. Damit sind die formalen Voraussetzungen erfüllt.

Der Senat, der nun den Inhalt des Volksbegehrens ableht betont, dass die bestehenden Nachtflugregelungen mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 2011 bestätigt wurden. Nach Auffassung des Senats ist dies das Ergebnis der Abwägung zwischen der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Ausbaus des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld und den entgegenstehenden Belangen der lärmbetroffenen Anwohner und Anwohnerinnen.

Der Senat unterstrich, dass ein erfolgreiches Volksbegehren und dann in der Folge ein ebenfalls erfolgreicher Volksentscheid nach den Berliner Landesgesetzen für die Berliner Landespolitik bindende Wirkung hätte. Da Berlin und Brandenburg ihre raumplanerischen Aktivitäten in einem Staatsvertrag geregelt haben, können aber nur beide Länder gemeinsam Änderungen an den bisherigen gesetzlichen Regelungen vornehmen. Laut Senat würde dies aber eine Änderung des Staatsvertrages bedeuten. Insofern könnte ein erfolgreicher Volksentscheid nur als Auftrag zu Verhandlungen an die Landesregierungen über den Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg verstanden werden.