Senat spricht sich für Verlängerung des Berliner Stasi-Unterlagengesetzes aus

Senat spricht sich für Verlängerung des Berliner Stasi-Unterlagengesetzes aus

Am Dienstag sprach sich der Senat für eine Verlängerung des Berliner Stasi-Unterlagengesetzes um weitere acht Jahre aus. Das jetzige Gesetz tritt am 30. November 2012 außer Kraft und soll bis zum 30. November 2020 verlängert werden. Das Amt des Berliner Stasi-Unterlagenbeauftragten soll entsprechend verlängert werden. Dieses Amt übt seit 1993 Martin Gutzeit aus.

Dazu hat der Senat einen Bericht an das Abgeordnetenhaus über die zukünftige Erfüllung der Aufgaben des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Land Berlin beschlossen. Der Bericht wurde auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Frank Henkel vom Senat verabschiedet.

Wegen der auf Bundesebene erfolgten Verlängerung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und des Stasi-Unterlagengesetzes bis zum 31. Dezember 2019 besteht demnach weiterhin ein erheblicher Bedarf an der Wahrnehmung der Aufgaben des Berliner Stasi-Unterlagenbeauftragten.

Dazu zählen insbesondere

• die Beratung von in der ehemaligen DDR politisch Verfolgten in Bezug auf Rehabilitierungsmöglichkeiten und Entschädigungsleistungen,
• die Beratung öffentlicher Stellen oder Betroffener im Zusammenhang mit Stasi-Überprüfungsverfahren,
• die intensive Zusammenarbeit mit Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen sowie
• die Förderung der politisch-historischen Aufarbeitung der SED-Diktatur im Land Berlin.