Urteil: DFB-Sportgericht hat Hertha Einspruch zurückgewiesen

Urteil: DFB-Sportgericht hat Hertha Einspruch zurückgewiesen

Am Montag hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Fall des Einspruchs von Hertha BSC wegen der 2:2 Wertung im Relegationsrückspiel gegen Fortuna Düsseldorf ein Urteil gefällt.

Hertha BSC hatte einen Einspruch beim Sportgericht formuliert, weil mehrere Tausend Fortuna-Fans schon vor dem Ablauf der siebenminütigen Nachspielzeit am vergangenen Dienstag das Spielfeld betreten hatten. Erst nach 20-minütiger Unterbrechung ließ Schiedsrichter Wolfgang Stark die Partie für etwa eineinhalb Minuten fortsetzen. Dabei konnte jedoch keine Mannschaft den Spielverlauf für sich entscheiden. Seit diesem Zeitpunkt wurde auch darüber spekuliert, ob ein Wiederholungsspiel die richtige Lösung wäre.

Schon am letzten Freitag erwartete man einen Richterspruch. Dieser wurde jedoch auf den heutigen Montag verschoben. Die DFB-Richter in Frankfurt am Main kamen zu dem Ergebnis, das der Einspruch Herthas als unbegründet zurückzuweisen sei.

Somit bleibt das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin vom 15. Mai 2012 gültig. Der Vorsitzende Richter des SportgerichtsHans E. Lorenz, erklärte nach der Entscheidung: “Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.”