Bahnstreik – Lokführer streiken ab Mittwoch – DB reagiert mit Ersatzfahrplan

Bahnstreik – Lokführer streiken ab Mittwoch – DB reagiert mit Ersatzfahrplan

Berlin – Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat ihre Mitglieder für Mittwoch, den 05.November, bis Montag, den 10. November zu einem Streik aufgerufen. Im Personenverkehr beginnt der bundesweite Streik am Donnerstag um 02.00 Uhr.

Der Güterverkehr wird bereits ab Mittwoch, um 15.00 Uhr bestreikt. Der Streik soll am Montag, um 04.00 Uhr, beendet werden.

Die Deutsche Bahn (DB) wird ab Betriebsbeginn am Donnerstagmorgen bis einschließlich Sonntagnacht mit einem Ersatzfahrplan reagieren. Für die Dauer des GDL-Streiks im Personenverkehr arbeiten die Betriebszentralen, Fahrplaner, Disponenten laut Bahn mit Hochdruck daran, die Fahrgäste im Nah- und Fernverkehr mit einem reduzierten Zugangebot an ihr Ziel zu bringen. Die DB will versuchen, während des Streiks mindestens ein Drittel des Angebotes aufrecht zu erhalten.

Der Ersatzfahrplan für den Fernverkehr am Donnerstag, dem ersten Streiktag, ist bereits ab Dienstagabend, 19 Uhr, in den Auskunftssystemen über www.bahn.de/aktuell, den DB Navigator oder m.bahn.de abrufbar. Informationen zum Ersatzkonzept für den Regionalverkehr werden ebenfalls zeitnah zur Verfügung gestellt. Ab Mittwochabend, 18 Uhr, ist der Ersatzfahrplan für Freitag abrufbar. Das gilt laut Bahn auch für die weiteren Streiktage.

Weitere Infos der Deutschen Bahn:

Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) wird die DB ab Dienstag, 18 Uhr, wieder die kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 schalten.

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

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