Gebühren für Notfallrettung übernehmen weiterhin die Krankenkassen
Am Freitag haben sich Berlins Innenstaatssekretär Bernd Krömer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Berliner Feuerwehr und der Krankenkassen und Krankenkassenverbände auf eine Interimsvereinbarung zur Abrechnung von Gebühren der Notfallrettung verständigt.
Danach werden bis auf weiteres die Gebühren wieder zwischen Berliner Feuerwehr und den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Innensenator Frank Henkel sagte: „Ich freue mich, dass es uns gemeinsam mit den Krankenkassen gelungen ist, ein gutes Ergebnis für die gesetzlich versicherten Notfallpatienten zu erzielen. Die Rückkehr zum bewährten Abrechnungsverfahren ist eine patientenfreundliche und soziale Lösung. Das ist im Sinne der Betroffenen.“
Jedoch vertreten die Gesprächsparteien weiterhin unterschiedliche Auffassungen über die Festsetzung der Gebührenhöhe der Notfallrettung. Deshalb wird die abschließende Klärung der Rechtmäßigkeit der Gebührenhöhe nach beidseitiger Einschätzung noch einen ganze Weile in Anspruch nehmen. Während dieses Interimszeitraums sollen durch die heute getroffene Vereinbarung Belastungen von den Notfallpatienten ferngehalten werden. Beide Parteien wahren dabei ihre unterschiedlichen Rechtspositionen.
Die Vereinbarung gilt mit sofortiger Wirkung bis zu ihrer Kündigung oder bis zum Abschluss einer neuen Abrechnungsvereinbarung. Die Umstellung des Abrechnungssystems der Berliner Feuerwehr wird spätestens morgen erfolgen. Einzelne Rechnungen, die die Berliner Feuerwehr zwischen dem 1. Juli und der technischen Umstellung verschickt hat, werden wie folgt behandelt: Sofern innerhalb des vorgegebenen Zahlungstermins keine Zahlung durch den Notfallpatienten erfolgt ist, erfolgt die Zahlung über die Krankenkassen.