Gericht: Verlosung eines Hausgrundstücks in Brandenburg untersagt

Gericht: Verlosung eines Hausgrundstücks in Brandenburg untersagt

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat am Dienstag mitgeteilt, dass eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt wurde, mit der die Verlosung eines Hausgrundstücks in Brandenburg über das Internet untersagt worden war. Dagegen hatte der Veranstalter der Verlosung Beschwerde eingelegt

Noch immer wirbt der in Österreich wohnende Unternehmer im Internet für die „Erste legale Hausverlosung dieses Hauses in Deutschland“. Er bietet über seine Internetpräsenz an, Lose gegen eine „Gebühr“ von 59 Euro reservieren zu lassen. Sind alle 13.900 Lose reserviert, soll die Verlosung stattfinden. Dem Gewinner der Verlosung winkt das Hausgrundstück. Sofern die Verlosung nicht stattfinde, solle die Reservierungsgebühr abzüglich entstandener Kosten erstattet werden. Das Innenministerium des Landes Brandenburg hatte die Verlosung als öffentliches Glücksspiel eingestuft und untersagt.

Das Oberverwaltungsgerichts urteilte, dass die öffentliche Verlosung (Ausspielung) gegen das Verbot öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten verstoße. Es darf auch nicht vermittelt oder dafür geworben werden. Eine Ausspielung, die – wie hier – über das Internet angeboten wird, verliert den Charakter einer Veranstaltung „im Internet” nicht dadurch, dass die weiteren Schritte per E-Mail oder Briefpost erfolgen sollen, weil die Veranstaltung ohne die Nutzung des Internets schlechterdings nicht durchführbar sei. Danach liege hier ein erlaubnispflichtiges, jedoch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel vor, dessen Durchführung rechtswidrig und strafbar sei. Das Gericht befürchtet auch einen Nachahmungseffekt, welchen es zu vermeiden gilt.