Senatsverwaltung warnt vor Taxi-App

Senatsverwaltung warnt vor Taxi-App

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung warnt in einer aktuellen Meldung vor sogenannten Taxi-Apps. Fahrgäste sind laut Senat rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein.

Derzeitig gibt es immer mehr Anbieter von Smartphone-Apps, die dem Fahrgast eine Beförderung über Taxi-Apps anbieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat jedoch rechtliche Bedenken gegenüber diesen Angeboten. Klar ist, dass der Fahrer für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen grundsätzlich eine Genehmigung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) benötigt. Er braucht demnach eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im gesaamten Stadtgebiet dürfen sich nur Taxen bereithalten, die als solche zugelassen sind. Demgegenüber dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages müssen sie unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren.

Das bedeutet, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleitung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung und Fahrerlaubnis verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. Deshalb sind Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Aus diesem Grund warnt die Senatsverwaltung Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote.

Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) soll nun verstärkt gegen diese rechtswidrigen Angebote vorgehen.