Flughafen-Betreiber wehren sich gegen den Vorwurf der „Ausbeutung auf der Flughafenbaustelle“

Flughafen-Betreiber wehren sich gegen den Vorwurf der „Ausbeutung auf der Flughafenbaustelle“

Kurz vor Weihnachten wurden ungarische Bauarbeiter beim DGB vorstellig, weil sie um den größten Teil ihres Lohnes geprellt worden sein sollten. Demnach hatten sie monatelang auf der Baustelle des neuen Berliner Flughafens BER gearbeitet, jedoch ohne dafür entlohnt zu werden.

Ihr Arbeitgeber, die Glamini Ausbau GmbH mit Sitz im bayerischen Bad Reichenhall, ist ein ungarisch-österreichisches Unternehmen, das am Flughafen als Unterauftragnehmer agierte. Der versprach zwar den Lohn, blieb aber die Auszahlung schuldig. Gemeinsam setzten die DGB-Beraterinnen und die ungarische Botschaft immerhin eine Abschlagszahlung von 300 Euro pro Arbeiter durch.

Nach Gewerkschaftangaben blieben alle weiteren Versuche nach den Feiertagen, den Arbeitgeber zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, ergebnislos. Das Unternehmen weigert sich nach wie vor, die ausstehenden Löhne in Höhe mehrerer Tausend Euro zu bezahlen. Stattdessen hat es den ungarischen Arbeitern fristlos gekündigt.

Die ungarischen Arbeiter sollen berichtet haben, dass auf der Flughafenbaustelle viele weitere Arbeiter aus Mittel- und Osteuropa arbeiteten, die ähnlich schlechte Erfahrungen machen, sich aber nicht trauen würden, dagegen vorzugehen. Nun will die Gewerkschaft von der Flughafengesellschaft und den Landesregierungen Berlins und Brandenburgs Aufklärung verlangen.

Am Mittwoch meldete sich dann die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu Wort. Diese wies die Mutmaßungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zurück, wonach es zu „Ausbeutung auf der Flughafenbaustelle“ gekommen sein soll.

Nach deren Aussage fordert der Flughafen Berlin Brandenburg von allen Firmen, die auf der Baustelle des neuen Flughafens tätig sind, Tariftreueerklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Demnach sind die Bauunternehmen verpflichtet, diese Tariftreuevereinbarung auch mit ihren Nachunternehmern abzuschließen. Der Flughafen Berlin Brandenburg hat darüber hinaus keinen direkten Einfluss auf Vertragsmodalitäten zwischen Auftragnehmern und deren Nachunternehmern. Man weist darauf hin, dass der vom DGB dargestellte Vorgang ein Einzelfall ist, den der Flughafen Berlin Brandenburg bereits prüft und sich Konsequenzen vorbehält.

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