Bundesverwaltungsgericht sagt ja zur A 100 – Auflagen beim Lärmschutz

Bundesverwaltungsgericht sagt ja zur A 100 – Auflagen beim Lärmschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Morgen die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Berlin für den Neubau der A 100 im Bereich zwischen dem Autobahndreieck Neukölln und der Anschlussstelle Am Treptower Park im Wesentlichen abgewiesen. Damit darf die A100 gebaut werden.

Geklagt hatten mehrere in ihrem Eigentum oder durch Immissionen betroffener private Kläger, das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und des BUND Berlin. Laut Gericht muss das beklagte Land Berlin jedoch einzelne Kläger hinsichtlich der Ansprüche auf Schallschutz erneut bescheiden. Daher muss zunächst untersucht werden, welcher Betrag für einen Vollschutz aller Lärmbetroffenen durch aktiven Lärmschutz aufzuwenden wäre. In einem zweiten Schritt soll auf dieser Grundlage ermittelt werden, welcher Aufwand nach den Umständen des Einzelfalles gerade noch verhältnismäßig ist, um eine maximale Verbesserung der Lärmsituation zu bewirken. Diesen Anforderungen genügt das Lärmschutzkonzept des beklagten Landes in einem örtlich begrenzten Teilbereich (Beermannstraße/ Kiefholzstraße) derzeit nicht.

Der 3,2 km lange Autobahnabschnitt soll als Teil des sog. mittleren Rings die Innenstadt von Berlin vom Durchgangsverkehr entlasten. Es ist vorgesehen, die A 100 in einem weiteren Abschnitt über die Anschlussstelle Am Treptower Park hinaus bis zur Frankfurter Allee fortzuführen. Die Kläger machten vor allem Fehler bei der Abwägung der Belange zum Schutz vor Lärm und Schadstoffen sowie nicht gerechtfertigte Eingriffe in das Grundeigentum geltend. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beruft sich auf den Schutz seiner Bauleitplanung vor Störungen durch die neue A 100.

Gericht sieht durch A 100 Verkehrslärm im Stadtgebiet insgesamt zurückgehen

Das Gericht war auch der Auffassung, dass es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass es nicht möglich ist, Überschreitungen der Grenzwerte für die Schadstoffbelastung mit Mitteln der Luftreinhalteplanung zu vermeiden. Auch soll die Belastung mit Verkehrslärm im Stadtgebiet insgesamt zurückgehen. Was für die A100 spricht. Die Annahme der Planfeststellungsbehörde, dass die Stauproblematik im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park beherrschbar sein wird, ist laut Gericht vertretbar. Eine nähere Prüfung der insbesondere vom BUND Berlin favorisierten Variante einer Halbanschlussstelle nördlich der Spree kam wegen der damit verbundenen verkehrstechnischen Nachteile nicht in Betracht. Nach dem in der mündlichen Verhandlung zu Protokoll erklärten Verzicht auf den Abriss eines Wohnkomplexes ist der Zugriff auf das Grundeigentum der Kläger auch in seiner konkreten Ausgestaltung frei von Mängeln.

Wowereit begrüßte das Urteil. Er erklärte: “Ich freue mich über dieses eindeutige Urteil, das Klarheit für die A 100 schafft. In allen wichtigen Punkten ist damit eines der größten Infrastrukturprojekte in der Stadt bestätigt worden. Das ist gut für Berlin und insbesondere für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.”