Polizei stellt 4.365 Verstöße bei Handynutzung im Straßenverkehr fest

Polizei stellt 4.365 Verstöße bei Handynutzung im Straßenverkehr fest

In der vergangenen Woche hat die Polizei bei stadtweiten Kontrollen zur Überwachung der Gurtpflicht und der verbotswidrigen Handynutzung im Straßenverkehr über 5.000 Verstöße geahndet.

Vom 10. bis 16. März 2014 kontrollierte die Polizei im gesamten Stadtgebiet zu unterschiedlichen Tageszeiten den Autoverkehr. Unter anderem überprüften die Beamten in den Morgenstunden überwiegend die ordnungsgemäße Nutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen beispielsweise vor Grundschulen und Kindertagesstätten. Bei erkannten Verstößen klärten Verkehrssicherheitsberater die Eltern auf und wiesen sie auf die Gefahren ihrer Versäumnisse hin.

Obwohl die Schwerpunktaktion angekündigt war, wurden innerhalb einer Woche an 474 Kontrollorten insgesamt 2.411 Fahrzeuginsassen festgestellt, die den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. In 73 Fällen fuhren Kinder ohne vorschriftsmäßige Kindersitze mit und 89 Kinder waren sogar gänzlich ungesichert.

Die Polizei nannte als erschreckendes Negativbeispiel eine Kontrolle eines Elternpaares in Spandau. Dessen etwa sechs Monate altes Kind lag völlig ungesichert auf der Rücksitzbank. Als Begründung wurde durch den Fahrzeugführer „reine Zeitverschwendung“ genannt. Die Mutter, die neben dem Kind auf der Rücksitzbank saß, war ebenfalls nicht angeschnallt.

Außerdem wurden insgesamt 4.365 Verstöße gegen die verbotswidrige Handynutzung im Straßenverkehr festgestellt, darunter waren 88 Radfahrer.

Die Polizei will auch im weiteren Jahresverlauf ein besonderes Augenmerk auf derartige Verstöße richten.