Strafanzeige gegen Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH
Gegen die Mitglieder der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) hat der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) Strafanzeige erstattet.
Laut VDGN besteht der begründete Verdacht, daß die FBS die von den Lärmimmissionen des derzeit im Bau befindlichen Flughafens BBI betroffenen Bürger bewußt über die tatsächliche Belastung getäuscht hat.
Darüber hat der VDGN bei der Dr. Fuld Ingenieurgesellschaft in Bad Homburg ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieser Expertise zufolge sind von der Flughafengeschäftsführung für die Lärmimissionen wesentlich zu niedrigere Maximalpegelwerte angegeben worden, als diese in der Realität auftreten. Es besteht der Vorwurf, dass dies geschah, um Kosten für die vom Planfestellungsbeschluß vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnhamen zu sparen.
VDGN-Präsident Peter Ohm erklärte dazu: „Die Betroffenen trifft ein Tiefschlag nach dem anderen. Ständig wird das Gewinnstreben vor den Schutz ihrer Gesundheit gestellt. Erst werden sie über die tatsächlichen An- und Anflugrouten getäuscht. Dann gibt ihnen das Bundesverwaltungsgericht Bescheid, daß ihr Nachtschlaf nicht so wichtig sei und ein Flugverbot von 22 bis 6 Uhr nicht sein müsse. Und nun sollen sie sich auch noch Tricksereien beim Schallschutz gefallen lassen. Das trifft auf unseren energischen Widerspruch. Ordnungsgemäße Lärmschutzmaßnahmen sind das Mindeste, was die von Fluglärm malträtierten Menschen erwarten dürfen.“