Gemeinsame Erklärung der Fraktionen fordert sofortigen Stopp der Gewalt in Syrien
Berlin – Am Montag wurde eine Gemeinsame Erklärung der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur menschenrechtlichen Situation in Syrien verabschiedet. In der Eklärung wird nochmals das Veto von Russland und China kritisiert.
Die Erklärung verurteilt die systematischen und ausgedehnten Angriffe gegen die syrische Bevölkerung, wonach mehr als 6.000 Menschen getötet wurden. Die Fraktionen stützen sich bei ihrer Einschätzung auf die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zu Syrien, die am 23. November 2011 ihren Bericht der VN-Generalversammlung vorgestellt hat und schwere Vorwürfe gegen den syrischen Präsidenten Baschar al Assad erhebt. Dazu gehören die systematische Gewalt gegen Zivilpersonen, willkürliche Hinrichtungen, die Tötung und Verfolgung von Protestierenden und willkürliche Inhaftierungen.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe fordert das Regime auf, die schweren Menschenrechtsverbrechen sofort zu beenden. Präsident Baschar al Assad soll den Weg für einen friedlichen und demokratischen Wandel in Syrien freimachen. Die humanitäre Versorgung von Verletzten und der Zivilbevölkerung in besonders umkämpften Gebieten, vor allem in Homs und Hama, soll zugelassen werden.
Nochmals Kritik am Veto Russlands und Chinas
Die Fraktionen machen das Scheitern der VN-Sicherheitsratsresolution zu Syrien vom 4. Februar 2012 und demnach das Veto Russlands und Chinas dafür verantwortlich, dass das syrische Regime noch mehr Gewalt anwendet als zuvor. Die Reise des russischen Außenministers Sergej Lawrow nach Syrien und sein triumphaler Empfang durch das Regime, soll die Situation zusätzlich verschärft haben.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe appelliert nun an die internationale Staatengemeinschaft alle nicht-militärischen Mittel für eine Beendigung der Menschenrechtsverbrechen zu nutzen. Konkret sollen die Bemühungen um eine Resolution im VN-Sicherheitsrat weiter voran getrieben werden und ein VN-Sondergesandter für Syrien ernannt werden. Außerdem wird gefordert, dass sich Baschar al Assad und weitere Verantwortliche vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten sollen.
Weiter fordert der Menschenrechtsausschuss die Bundesregierung auf, sich die Ausweisung des syrischen Botschafters vorzubehalten. Die syrische Opposition soll dagegen weiterhin empfangen, angehört und diplomatisch unterstützt werden. Darüber hinaus motiviert der Ausschuss die Bundesregierung die Sicherheit der syrischen Exilgemeinde weiter zu gewähleisten.